Behandlungskosten

Behandlungskosten


Privat Versicherte

Bitte prüfen Sie vorab Ihre Versicherungsbedingungen und erfragen Sie die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. 

Beihilfe Berechtigte

Die Beihilfe übernimmt zunächst die Kosten für 5 probatorische Sitzungen. Diese fünf Sitzungen je 50 Minuten dienen dem Kennenlernen und der Entscheidungsfindung für die Beantragung einer Therapie bei der Beihilfestelle, die dann zeitnah begonnen werden kann.

Selbstzahlende

Für Patientinnen und Patienten, die ihre Behandlung nicht über die Krankenkasse abrechnen möchten, wird ein Vertrag gemäß der Gebührenordnung für Ärzte miteinander vereinbart.
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